|
Aufzeichnungen nimmt VM-REC dann vor, wenn es Grenzwertverletzungen gab. Für jeden Kanal lassen sich die Grenzwerte separat einstellen. Daneben können die kanalweisen Zustände auch zu einem Gesamtstatus verknüpft werden.
Kanalauswahl
|
Für jeden Kanal von VM-REC können die Grenzwerteinstellungen separat getroffen werden.
Die Anzahl der Registerkarten entspricht der eingestellten Kanalzahl. Der Kartenreiter des ausgewählten Kanals wird mit der Kanalfarbe hervorgehoben.
|
| |
Alarmlogik
Es kann bestimmt werden, ob ein Alarmzustand erkannt werden soll, wenn der Messwert
-
außerhalb der gesetzten Grenzen oder
-
innerhalb der gesetzten Grenzen liegt.
| |
Alarmverzögerung
|
Wenn kurzzeitige Grenzwertverletzungen nicht gleich zur Alarmauslösung führen sollen, kann eine Alarmverzögerung eingestellt werden. Für diese Zeitspanne muss die Grenzwertverletzung ununterbrochen anstehen, damit die Alarmauslösung erfolgt.
|
| |
Alarm- und Anzeigegrenzen
2 Alarmgrenzen sind in den Einträgen Limit einstellbar, eine untere und eine obere. Diese werden in der Anzeige mit einem roten Dreieck über dem Messwertbalken markiert. Gleichzeitig skalieren die Grenzwerte den Messwertbalken.
Damit der Messwert auch noch außerhalb der Grenzwerte sichtbar ist, kann die Balkenanzeige über den Grenzwert hinaus noch erweitert werden. Diese Erweiterung wird im Einstellfeld Anzeige erweitern als Prozentwert vorgenommen. Die Bezugsgröße 100% entspricht dem Abstand zwischen den Limits.
| |
Gesamtstatus
Anhand der kanalweisen Grenzwerteinstellungen wird für jeden Kanal bestimmt, ob eine Grenzwertverletzung vorliegt. Dauert sie länger an, als die Alarmverzögerung vorgibt, wird der Kanal auf Alarm gestellt. Ob bereits ein Kanal mit Alarmzustand ausreicht, eine Aufzeichnung auszulösen oder ob alle Kanale diesen Zustand aufweisen müssen, bestimmt die Verknüpfung für den Gesamtstatus.
-
UND: Alle Kanäle müssen einen Alarmzustand aufweisen, damit die Aufzeichnung ausgelöst wird.
-
ODER: Wenn nur Kanal einen Alarmzustand aufweist, wird die Aufzeichnung ausgelöst.
| |
|
|