Grundlage für Hand-Arm-Schwingungsmessungen an Menschen stellt die ISO 5349:2001 dar. Ergänzend dazu sind in der EU-Richtlinie 2002/44/EG und das LärmVibrations-ArbSchV Anhaltswerte für maximale Schwingungsbelastungen festgelegt.
Schwingungsmessungen in Bezug auf Hände und Arme sind von großer Wichtigkeit, da durch die Handhabung mit schwingungserzeugenden Maschinen oder Geräten Vibrationen mit hoher Intensität in den menschlichen Körper übertragen werden. Dies ist beispielsweise bei Kettensägen, Maschinen mit Schlagwerk oder Schleifern der Fall. Die auftretenden Schwingungen können über die Hand, den Arm bis zur Schulter übertragen werden und in erster Instanz Unwohlsein und verminderte Leistungsfähigkeit hervorrufen. Bei fortgesetzten ständigem Gebrauch können Krankheitsbilder an Hand und Arm entstehen welche die Blutgefäße, Nerven, Knochen, Gelenke, Muskeln oder das Bindegewebe betreffen ("Hand-Arm-Vibrationssyndrom"). Die Durchführung von Schwingungsmessungen nach den oben genannten Normen trägt dazu bei, schwerwiegende Gesundheitsschäden durch Hand-Arm-Schwingungen zu verringern und die Arbeitssicherheit zu erhöhen.
Die Messung von Hand-Arm-Schwingungen erfolgt mit Schwingungsaufnehmern, welche nahe der Handfläche(n) an der zu untersuchenden Maschine angebracht werden. Dabei können spezielle Adapter hilfreich sein (Handgriffadapter). Die Ankopplung des Sensors darf den Frequenzgang der zu messenden Schwingung nicht verändern. Desweiteren darf die Masse des Sensors (inklusive Ankopplungszubehör) nicht mehr als 5 % der Masse der zu untersuchenden Maschine betragen. Die Messung wird in allen 3 Raumrichtungen durchgeführt, es können triaxiale Sensoren verwendet werden oder die Messung muss mit ensprechener Lageänderung des Sensors wiederholt werden. Eine beispielhafte Orientierung eines triaxialen Sensors ist im folgenden Bild dargestellt.
Als Messgröße wird der
Effektivwert der Schwingbeschleunigung verwendet. Aus allen 3 Messrichtungen wird ein frequenzbewerteter Schwingungsgesamtwert gebildet. Die Frequenzbewertung (
Wh genannt) berücksichtigt Werte zwischen 5,6 und 1400 Hz und dämpft niedrige und hohe Frequenzanteile.
Entscheidend für die Beurteilung ist die Tages-Schwingungsbelastung A(8), welche aus dem bewerteten Schwingungsgesamtwert errechnet wird. Bei der Ausführung von mehreren Tätigkeiten an schwingungserzeugenden Maschinen werden die einzelnen Tätigkeiten entsprechend kombiniert. Die ISO 5349:2001 gibt keine Anhaltswerte für maximale Schwingungsbelastungen an. Allerdings sind in der europäischen und nationalen Norm folgende Werte angegeben:
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Auslösewert A(8) = 2,5 m/s²
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Expositionswert A(8) = 5 m/s².
Die Bewertung von Hand-Arm-Schwingungen wird wie folgt vorgenommen, in der VibroMetra Software werden die Messergebnisse entsprechend eingefärbt:
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A(8) < 2,5 m/s² keine erhöhte Gefährdung.
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2,5 m/s² < A(8) < 5 m/s² mögliche Gefährdung, Maßnahmen zur Verringerung der Einwirkung und Überwachung der Vibrationseinwirkung ist angesagt.
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A(8) > 5 m/s² deutliche Gefährdung, Arbeitnehmer dürfen diesen Schwingungspegeln nicht ausgesetzt werden.
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In VibroMetra lassen sich Hand-Arm-Schwingungen mit
VM-HAND messen und beurteilen. Dieses Instrument führt durch den gesamten Messprozess. So lassen sich vor der Messung die Sensoren und Messbedingungen genau definieren. Während der eigentlichen Messung werden die aktuellen Schwingungswerte durch ein Ampelsystem vorläufig bewertet. Bei der Datenauswertung wird für jede Messung das Frequenzspektrum angezeigt und es kann die kombinierte Tagesbelastung A(8) aus unterschiedlichen Messungen (Tätigkeiten) berechnet werden. Schließlich kann eine Berichtsfunktion wesentliche Messergebnisse protokollieren.