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Erschütterungseinwirkungen auf bauliche Anlagen
Erschütterungseinwirkungen auf bauliche Anlagen werden hervorgerufen durch
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Anregungen aus dem Baubetrieb: u.a. Schlagrammen, Fallmeißel, fallende Massen (z.B. bei Abbruch), Sprengungen, Vibrationsrammen, Verdichtungsgeräten, dem Einsatz von Tunnelbohrmaschinen in der Nähe von Gebäuden ...
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Anregungen aus dem Schienen- und Straßenverkehr: Unebenheiten der Schienenlauffläche, Unrundheiten von Rädern, Störstellen (Weichen, Widerlager), Befahren von Unebenheiten (Kopfsteinpflaster) ...
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Anregungen aus Maschinenbetrieb: Maschinensäle, Stanzen, Schmiedepressen, Schmiedehämmer, Sägegatter ...
Die DIN 4150-3 berücksichtigt sowohl Kurzzeit- als auch Dauererschütterungen und nennt zu unterschreitende Anhaltswerte, damit keine Schäden an den baulichen Anlagen stattfinden.
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